Müssen Kinder Unterhalt für pflegebedürftige Eltern zahlen? Grundsätzlich gilt: Auch Kinder sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Eltern Unterhalt zu zahlen. Wenn die Kinder nicht zahlen können, wendet sich das Sozialamt häufig auch an die Enkel. Und da spielt es keine Rolle, ob man Kontakt miteinander hatte oder nicht. Allerdings gibt es Grenzen – welche das sind, lesen Sie nachfolgend.
In der Regel reichen Rente und Pflegeversicherung, um die Kosten für die Unterbringung im Pflegeheim oder die häusliche Pflege zu decken. Häufig aber nicht! Die fehlenden Kosten übernimmt der Sozialhilfeträger, er fordert das Geld später aber von den Kindern zurück. Ob die wiederum unterhaltspflichtig sind, hängt vom bereinigten Nettoeinkommen ab. Der Selbstbehalt von mindestens 1.800 Euro wird abgezogen. Für Familien liegt der bei 3.240 Euro.
Wer ein Haus hat, muss dieses nicht zwangsläufig verkaufen. Eine eigene, selbst genutzt Immobilie gehört zum so genannten Schonvermögen – daran kann niemand rütteln. Eltern, die für unterhaltspflichtige Kinder zahlen, sind von den Unterhaltsansprüchen, die die Großeltern an sie hätten, aber ausgenommen.
Kinder sind ebenfalls verpflichtet, Beerdigungskosten im angemessenen Rahmen zu tragen, wenn das Vermögen der verstorbenen Eltern nicht ausreicht.
Es gibt zahlreiche Nachrichten, die betätigen, dass Kinder sogar dann zahlen müssen, wenn sie jahrelang keinen Kontakt zu den Eltern hatten. Dem liegt ein Grundsatz zugrunde: Eltern und Kinder sind wechselseitig zum Unterhalt verpflichtet. Ausnahmen gibt es allerdings. Bei „schweren Verfehlungen“ kann er Unterhalt reduziert oder aber ganz wegfallen. Die Frage ist nur, was ist eine schwere Verfehlung? Wenn Eltern oder Kinder im Erwachsenen-Alter den Kontakt abbrechen, dann ist das nicht als „schwere Verfehlung“ anzusehen – in den prägenden Jahren bestand ja der Kontakt.
Wer das seinen Angehörigen nicht zumuten möchte, der kann eine private Pflegeversicherung abschließen. Die kommt dann für Kosten auf.