Sind Kinder verpflichtet, Unterhalt für pflegebedürftige Eltern zu leisten? Aus rechtlicher Sicht ja: Kinder haften gesetzlich für den Unterhalt ihrer Eltern. Zahlen sie nicht, wendet sich das Sozialamt oft an die Enkel – unabhängig vom bisherigen Kontakt. Doch es gibt klare Grenzen, die wir im Folgenden erläutern.
Meist decken Rente und Pflegeversicherung die Kosten für Pflegeheim oder häusliche Betreuung. Häufig reicht es jedoch nicht. Der Sozialhilfeträger springt ein und fordert die Differenz von den Kindern zurück. Die Haftung hängt vom bereinigten Nettoeinkommen ab: Ab einem Selbstbehalt von mindestens 1.800 Euro (für Familien 3.240 Euro) greift die Pflicht.
Ein eigenes Haus muss nicht verkauft werden. Selbst genutzte Immobilien zählen zum geschützten Schonvermögen. Eltern, die selbst Unterhalt für ihre Kinder zahlen, sind von Ansprüchen der Großeltern befreit.
Auch Beerdigungskosten im angemessenen Umfang tragen Kinder, wenn das elterliche Vermögen fehlt.
Gerichte bestätigen: Selbst bei jahrelangem Kontaktabbruch bleibt die Pflicht bestehen. Grund: Wechselseitige Unterhaltspflicht zwischen Eltern und Kindern. Ausnahmen gelten bei schweren Verfehlungen – ein einseitiger Kontaktabbruch im Erwachsenenalter zählt nicht dazu, da der Kontakt in der Kindheit bestand.
Um Angehörige zu entlasten, lohnt eine private Pflegeversicherung: Sie übernimmt entstandene Kosten zuverlässig.