Seit den 1960er Jahren hat sich die Lebenserwartung in Deutschland von 70 auf fast 81 Jahre verdoppelt. Viele Deutsche werden heute mit rund 53 Jahren Großeltern – und kümmern sich oft parallel um Enkel und eigene Eltern. Im höheren Alter benötigen zahlreiche Menschen häusliche Pflege und Unterstützung. Überwiegend übernehmen Angehörige diese Aufgabe zu Hause. Das führt für pflegende Angehörige nicht nur zu emotionaler, sondern häufig auch finanzieller Belastung. Glücklicherweise gibt es bewährte Hilfen der Pflegekasse, die spürbare Entlastung bieten.
Was ist ein pflegender Angehöriger?
Pflegende Angehörige sind quasi der größte Pflegedienst Deutschlands: Die meisten Pflegebedürftigen möchten nicht in ein Heim und werden familiär betreut. Sie leisten oft Unerhörtes – neben Beruf und Enkelbetreuung. Der offizielle Status als "pflegender Angehöriger" ist entscheidend, um Leistungen der Pflegekassen zu erhalten.
Dazu zählen Kinder, Eltern, Enkel, Geschwister, Tanten, Onkel, aber auch Freunde, Nachbarn oder Bekannte – wer sich aus persönlicher Nähe moralisch verpflichtet fühlt.
Weitere Voraussetzungen für Pflegekassenleistungen:
- Die Pflege erfolgt unentgeltlich und nicht gewerblich (Pflegegeld ausgenommen).
- Pflegegrad 2 bis 5 vorhanden.
- Häusliche Pflege: im Wohnumfeld des Pflegebedürftigen, der Pflegeperson oder in betreuter Wohnanlage.
- Mindestens 10 Stunden wöchentliche Betreuung.
Erfüllt sich das, stehen finanzielle Hilfen (z. B. für Verbrauchsmittel) und praktische Entlastungen (z. B. Pflegedienste) zur Verfügung.
Pflege eines Angehörigen: Belastung und Herausforderungen
Die Unterstützung naher Angehöriger ist selbstverständlich – um Selbstständigkeit zu wahren und Heimaufenthalt zu vermeiden. Doch die Pflege belastet physisch, emotional und zeitlich enorm, besonders bei Berufstätigkeit und Enkelbetreuung. Unterstützung ist essenziell.
Erster Schritt: Last in der Familie teilen. Oft trägt eine Person alles allein. Es ist legitim, Hobbys oder Enkelzeit zu priorisieren – verteilen Sie die Verantwortung.
Falls familiäre Hilfe fehlt, greifen Sie zu professionellen Angeboten.
Entlastungsleistungen der Pflegekasse
Die Pflegeversicherung bietet pflegenden Angehörigen vielfältige Auszeiten – nutzen Sie sie bedenkenlos:
- Verhinderungspflege
Perfekt für Urlaub: Bis zu 6 Wochen/Jahr übernimmt ein Dienst oder Heim die Betreuung (bei Nicht-24h-Pflegebedarf). - Kurzzeitige Verhinderungspflege
Stundenweise Entlastung für Arztbesuche oder Erholung – Pflegegeld bleibt voll. - Kurzzeitpflege
Bis 8 Wochen in Einrichtungen, sogar reisenaht – ideal bei Ausfall. - Tages- oder Nachtpflege
1– mehrmals wöchentlich für Demenzkranke: Betreuung und Förderung in Spezialeinrichtungen. - Pflegedienst
Entlastet bei Körperpflege etc. (Pflegegeld kürzt sich jedoch).
Hilfsmittel für mehr Leichtigkeit
Professionelle Beratung durch Pflegeberatung oder -dienst klärt passende Hilfen: Badewannenlifte, Einstiegshilfen, Pflegebetten oder Patientenlifte. Arztverordnung, Kasse übernimmt (bei Pflegegrad auch Pflegekasse).
Monatlich 40 € Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Desinfektionsmittel, Handschuhe, Einlagen, Schutzkleidung.
Pflegeberatung und -schulung
Überforderung vermeiden: Kostenlose Beratung ist Recht.
- Nach Pflegegrad: Pflichtberatung (§ 7 SGB XI) zu allen Leistungen.
- Häusliche Pflegeberatung (§ 7a SGB XI).
Reha oder Kur zur Erholung
Pflegebedürftige und Pflegende profitieren gleichermaßen: Verbessert Gesundheit, stoppt Verschlechterung oder erholt.
Voraussetzung: Verordnung durch Haus-/Facharzt mit medizinischem Grund. Bei Rentenversicherung: Formular G110.