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Härtere Strafen für jugendliche Straftäter: Haben wir unsere Jugendlichen im Stich gelassen?

Härtere Strafen für jugendliche Straftäter: Haben wir unsere Jugendlichen im Stich gelassen?
Repräsentatives Bild

Diese Woche verurteilte ein Gericht in Gurugram einen Teenager wegen der Vergewaltigung eines sechsjährigen Mädchens im Juli 2016 zu 20 Jahren Haft. Da der Täter damals über 16, aber unter 18 Jahre alt war, hatte das Gurugram Juvenile Justice Board ihn aufgrund der Schwere des Verbrechens als volljährig eingestuft und den Fall an das Sessionsgericht überwiesen.

Vergewaltigung ist eines der abscheulichsten Verbrechen, insbesondere an einem Kind. Dennoch hat mich der Urteilsspruch schockiert: 20 Jahre Haft für einen Jugendlichen erscheint in einer zivilisierten Gesellschaft unverhältnismäßig. Als langjährige Befürworterin einer differenzierten Jugendstrafrechtspraxis – weg vom reinen Alters-Schutz – sehe ich hier ein Systemversagen. Etwas stimmt nicht mit unserem Rechtssystem und unserer Gesellschaft.

Das Jugendgerichtsgesetz (Fürsorge und Schutz von Kindern) von 2015 erlaubt es, Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren bei schweren Verbrechen (mit Mindeststrafe von sieben Jahren) nach einer individuellen Prüfung als volljährig zu behandeln. Dies umfasst geistige und körperliche Reife, Verständnis der Konsequenzen und Umstände der Tat. Der Fall wird dann an das Kindergericht übergeben. § 3 des POCSO-Gesetzes 2012 und § 376 IPC (für 2016) sehen für Vergewaltigung sieben Jahre bis lebenslänglich vor. So verlieren Minderjährige nicht automatisch Schutz durch das Alter; bei fehlender Reue oder Rehabilitationschancen droht Erwachsenenstrafe. Nach Vollendung des 21. Lebensjahrs folgt der Rest der Haft im Gefängnis.

Jugendkriminalität steigt durch Faktoren wie familiäre Zerrüttung, fehlende Aufsicht, Drogen, Pornografie, Armut oder Bandeneinfluss. Nach Fällen wie Nirbhaya (2012), Unnao und Kathua forderte die Öffentlichkeit härtere Strafen – was zu Gesetzesänderungen 2013 und 2018 führte. Doch haben Vergewaltigungen abgenommen? Studien zeigen: Härtere Strafen wirken nicht abschreckend. Andernfalls gäbe es keine Morde trotz Todesstrafe.

Kinder sind unser höchstes Gut, doch sie haben keine politische Stimme. Populistische Gesetze ohne Debatte gefährden die Demokratie. Richterlicher Ermessensspielraum schützt davor. In diesem Fall wäre eine mildere Strafe (z. B. 7–10 Jahre) angemessen – möglicherweise in Berufung. 20 Jahre für eine Tat im empfänglichen Jugendalter sind unverhältnismäßig und signalisieren Aufgabe. Lange Haft mit Erwachsenen verfestigt Kriminalität, behindert Persönlichkeitsentwicklung und erschwert Rehabilitation. Jugendanwälte schützen sensible Daten, doch Erwachsenenverfahren gefährden spätere Jobs. Unser Ziel muss Reformation sein, nicht bloße Bestrafung.

– Dr. Vageshwari Deswal