Die Frage, ob Adoptivgeschwister heiraten dürfen, ist selten, aber relevant. In den USA und den meisten Ländern weltweit ist eine Ehe zwischen Geschwistern – ob leiblich oder adoptiert – grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind rar. Basierend auf geltenden Gesetzen gelten Adoptivkinder als vollwertige Familienmitglieder.
In vielen Rechtsordnungen werden Personen mit denselben Eltern, unabhängig von Adoption, als Vollgeschwister betrachtet. Colorado lässt das Thema offen: Das dortige Statut erwähnt "Adoption" nicht explizit. Interessierte sollten den zuständigen Bezirksbeamten konsultieren.
Die Definition von Inzest
Inzest beschreibt nach Dictionary.com sexuelle Beziehungen zwischen nahen Verwandten – ohne explizite Blutsverwandtschaft. Viele Länder klassifizieren Adoptivgeschwister daher als Vollgeschwister und verbieten Beziehungen. Der Artikel "Gesetze bezüglich Inzest in den Vereinigten Staaten" hebt hervor, dass Regelungen je Bundesstaat variieren – von Definition bis Strafen. Recherchieren Sie die Vorschriften Ihres Wohnorts.
Die religiöse Perspektive
Religionen urteilen unterschiedlich. Nach katholischem Kanonischen Recht (Canon 1094) sind Adoptivkinder gleichgestellt mit leiblichen; Ehen sind verboten, um Zivilrecht und psychische Stabilität zu wahren. Der Ortsbischof kann Ausnahmen prüfen, z. B. bei späterer Adoption.
Im Judentum fehlt ein solches Verbot: Adoption verändert nicht die Blutsverwandtschaft, doch es gilt als unangebracht.
Der Islam erkennt Adoption nicht an und hat daher keine Regelungen dazu.
Der Grund für das Verbot
Das Verbot schützt vor familiärem Chaos und psychischen Belastungen. Eltern würden eine solche Beziehung ablehnen. Vermeiden Sie romantische Beziehungen zu Adoptivgeschwistern, auch bei späterer Aufnahme in die Familie.
Zusammenfassend: Weder leibliche noch Adoptivgeschwister dürfen heiraten – und sollten es nicht.